Werksverkehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  für die GTS Bus- und Eventlogistik eGbR (im Folgenden „GTS“) 

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Vereinbarungen zwischen GTS und ihren Kunden im Hinblick auf die Erbringung von Eventlogistik, Buslogistik sowie die Organisation und Vermittlung von Personenbeförderung und damit verbundenen Transportleistungen. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Diese AGB gelten für alle Verträge, die über sämtliche Kanäle abgeschlossen werden. Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. 

§ 2 Vertragsabschluss (Buchung) 

(1) Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt oder die entsprechenden Angebotsdokumente unterzeichnet. 

(2) Angebote von GTS sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag wird mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch GTS verbindlich. 

(3) Der Kunde kann für alle Mitreisenden buchen und haftet für deren Verpflichtungen. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. 

(4) GTS behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen, wenn die Kapazitäten erschöpft sind oder andere berechtigte Gründe vorliegen. 

(5) Der Beförderungsvertrag ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, der Rechnung und diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von GTS ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurden. 

§ 3 Preisangaben und Zahlungsbedingungen 

(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro (€) und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags zu leisten. 

(3) Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin vollständig zu entrichten. 

(4) Bei kurzfristigen Buchungen können abweichende Zahlungsmodalitäten individuell vereinbart werden. 

(5) Die Zahlung kann ausschließlich per Banküberweisung erfolgen. 

(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. 

(7) Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Beförderungsleistung kostenpflichtig zu stornieren, wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. 

(8) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sowie die Einleitung rechtlicher Schritte zur Durchsetzung der Forderung, bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

§ 4 Leistungsumfang und Leistungsänderungen 

(1) Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang umfasst die Beförderung der Fahrgäste gemäß den vertraglichen Bestimmungen. 

(2) Nicht zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehören: 

● Die Beaufsichtigung von Fahrgästen (insbesondere von Kindern, Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen) 

● Die Beaufsichtigung von zurückgelassenen Gegenständen und Gepäck 

● Die Beschaffung von Informationen zu Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften 

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

(3) GTS ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, ohne dass der vereinbarte Leistungsumfang beeinträchtigt wird. 

(4) Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt die Durchführung der Leistung erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, haben sowohl der Kunde als auch GTS das Recht, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

(5) GTS ist berechtigt, Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen, wenn dies aus rechtlich zulässigen Gründen erforderlich ist. Diese Änderungen dürfen den Gesamtumfang der vertraglichen Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen. GTS verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Änderungen oder eine Absage der Leistung zu informieren. 

(6) Der Kunde muss Änderungswünsche in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie von GTS ausdrücklich und schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt werden. 

(7) GTS kann Preisanpassungen vornehmen, wenn unvorhersehbare Ereignisse, wie ökonomische oder politische Entwicklungen oder höhere Gewalt, eintreten. Eine Preiserhöhung ist auch zulässig, wenn zwischen Buchung und Durchführung der Leistung mehr als vier Monate liegen und allgemeine Kosten gestiegen sind. GTS ist verpflichtet, den Kunden mindestens 14 Tage vor Leistungsbeginn über Preiserhöhungen zu informieren. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des ursprünglichen Gesamtpreises hat der Kunde das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. 

(8) Nach Zugang der Auftragsbestätigung hat der Kunde einmalig die Möglichkeit, kostenfrei Änderungen vorzunehmen. Für jede weitere Vertragsänderung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Zusätzliche Kosten durch Änderungen (z. B. erweiterte oder geänderte Leistungen) werden separat in Rechnung gestellt. Der Rücktritt von Fremdleistungen wie Eintrittskarten oder Fährbuchungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die AGB des Drittanbieters günstigere Regelungen vorsehen. 

§ 5 Rücktritt und Umbuchung 

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Beförderung vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. 

(2) Im Falle eines Rücktritts ist eine Stornogebühr fällig, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet. 

Die Stornogebühren betragen: 

● Bis 45 Tage vor Fahrtantritt: 20 % des Gesamtpreises 

● Bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 25 % des Gesamtpreises 

● Bis 15 Tage vor Fahrtantritt: 50 % des Gesamtpreises 

● Bis 07 Tage vor Fahrtantritt: 75 % des Gesamtpreises 

● Bis 01 Tag vor Fahrtantritt: 90 % des Gesamtpreises 

● Bis 24 Stunden vor Fahrtantritt: 95% des Gesamtpreises 

Abweichende Stornogebühren sind nach Absprache möglich. 

(3) Änderungen des vereinbarten Termins sind nur nach schriftlicher Anfrage und ausdrücklicher Bestätigung durch GTS möglich. Alle durch die Änderung entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde. 

(4) GTS ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder umzubuchen, wenn dies durch rechtlich zulässige Gründe erforderlich wird. Rücktritt oder Umbuchung durch GTS dürfen nur erfolgen, wenn der Grund außerhalb des Verantwortungsbereichs von GTS liegt (z. B. höhere Gewalt). 

(5) Sollte es sich bei der vereinbarten Leistung um eine Fahrt handeln, die aufgrund besonderer Umstände ein erhöhtes Risiko mit sich bringt (z. B. Fahrten im Zusammenhang mit Streiks, Fanfahrten, Demonstrationen oder Feierreisen), und hat der Kunde GTS bei Abschluss des Vertrags nicht ausdrücklich über diesen risikobehafteten Charakter der Fahrt informiert, ist GTS berechtigt, den Reise- oder Beförderungsvertrag jederzeit zu kündigen. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche durch die Kündigung entstandenen Schäden und zusätzlichen Kosten, die GTS entstehen, zu ersetzen. Für sogenannte Risikofahrten ist GTS dazu befugt, vom Kunden die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Kaution) und eine unterschriebene Haftungserklärung zu verlangen. Die Höhe dieser Sicherheitsleistung wird individuell festgelegt, beträgt jedoch mindestens 1.000,00 EUR. 

§ 6 Außerordentliche Kündigung 

(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, sofern ein unvorhersehbares, nicht von den Parteien zu vertretendes Ereignis die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich oder unzumutbar macht. 

(2) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere bei höherer Gewalt sowie bei erheblichen Beeinträchtigungen, Erschwernissen oder Gefährdungen vor, die die Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 

(3) Das GTS ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Beförderung durch den Kunden oder einzelne Fahrgäste in einer Weise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, dass dem eingesetzten Unternehmen die Fortführung des Beförderungsleistung nicht mehr zugemutet werden kann. 

(4) Eine außerordentliche Kündigung ist zudem gerechtfertigt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. 

(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist GTS verpflichtet, auf Wunsch des Kunden eine Rückbeförderung des Kunden und der Fahrgäste mit dem vertraglich vereinbarten Verkehrsmittel durchzuführen, sofern diese dem Unternehmen zumutbar ist. Sämtliche durch die Rückbeförderung im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. 

(6) Mit der außerordentlichen Kündigung entfällt der Anspruch des Unternehmens auf die vereinbarte Vergütung. Das Unternehmen behält jedoch das Recht auf eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten, insbesondere für durch externe Dienstleister entstandene Aufwendungen. 

§ 7 Haftung 

(1) Die Haftung von GTS richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit keine abweichenden Regelungen bestehen. GTS sorgt im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht dafür, dass die Beförderung ordnungsgemäß durchgeführt wird. 

(2) GTS haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen. 

(3) Die Haftung von GTS für Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Beförderung entstehen, ist gegenüber jeder beförderten Person auf einen Höchstbetrag von 1.000,00 € beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht ausschließlich bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch GTS. 

(4) Für sonstige vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen und weder auf vorsätzlichem noch auf grob fahrlässigem Verhalten beruhen, ist die Haftung von GTS auf das doppelte des Beförderungspreises begrenzt. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder der eingetretene Schaden durch eine bestehende Versicherung des Unternehmens gedeckt ist bzw. nach der Verkehrsanschauung üblicherweise durch eine solche Versicherung gedeckt sein sollte. 

(5) Eine Haftung von GTS für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden oder einer von ihm mitbeförderten Person beruhen. 

(6) GTS haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder externe Leistungsträger ist ausgeschlossen. Dazu zählen auch mittelbare Schäden infolge von Verspätungen. 

(7) Die Haftung von GTS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und bleibt durch die vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt. 

§ 8 Datenschutz 

(1) Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Bestellers unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutzes. 

(2) Die im Rahmen der Auftragsabwicklung bereitgestellten Kundendaten werden ausschließlich für unternehmensinterne Zwecke genutzt, insbesondere für Re-Marketing. Weitergabe an Dritte findet nicht statt. 

(3) Eine Ausnahme besteht lediglich für die Weiterleitung des Namens und der Mobilfunknummer des Kunden an das für die Leistungserbringung zuständige Subunternehmen sowie an den Busfahrer, sofern dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Hannover). 

(2) Als Gerichtsstand wird der Sitz des Unternehmens vereinbart. 

(3) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

§ 10 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

§ 11 Schlussbestimmungen 

Alle Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Stand: 01. Februar 2025